Bartmann Total Solutions in Steel Buildings


Import-Export-Logistik-Lexikon

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STC

Said to contain
= Unbekannt-Klausel. Durch die Aufnahme dieser Klausel ins B/L spricht sich der Verfrachter von jeglicher Verantwortung für den Inhalt eines Containers oder Packstückes frei. Alle Ablader-Angaben werden ins B/L übernommen, es sein denn, die Ladung weist äußerlich erkennbare Mängel auf. Durch die Klausel haftet der Verfrachter gegenüber der Ladungsseite nicht für eventuell fehlenden oder zerstörten Inhalt eines Packstückes oder Containers, solange nicht bewiesen ist, dass der Schaden durch den Verfrachter verursacht wurde.

Sammelcontainer Container, in dem mehrere kleine Sendungen verschiedener Kunden zu einer Partie zusammengefaßt werden.

Seaway-Bill/Express
(Cargo) B/L
Seefrachtbrief, bei dem keine Originale erstellt werden. Nicht handelbar wie das B/L. Ermöglicht schnelle und problemlose Auslieferung der Ware im Bestimmungshafen. ACHTUNG: Kann nicht in allen Fahrtgebieten angewendet werden; kommt beim Akkreditiv nicht zur Anwendung.

Security-Surcharge Sicherheitszuschlag per kg

Shortlanded Ladung, die manifestiert wurde, aber im beabsichtigten Löschhafen entweder unvollständig oder gar nicht gelöscht wurde.

Shortshipped Ladung, die zwar manifestiert, aber nicht bzw. unvollständig verladen wurde.

SMA Security manifest amendment fee

SMD Security manifest documentation fee

Stripping Entladen von (Sammel-) Containern

Stuffing Beladen eines Containers

SumA

Summarische Anmeldung
Die summarische Anmeldung ist ein Dokument, aus dem hervorgeht, welche Waren eingeführt werden. Sie enthält mehr Informationen als die Gestellungsmitteilung, aber ist nicht so detailliert wie die Zollanmeldung.

Die SumA gibt die Art, Menge und Verpackung der Ware sowie die Art des Beförderungsmittels an. Damit erhält die Zollverwaltung einen ersten Überblick über die gestellten Waren, die sich zu diesem Zeitpunkt in der vorübergehenden Verwahrung befinden, bevor sie einer zollrechtlichen Bestimmung zugeführt werden.

Die Anforderungen an eine summarische Anmeldung regelt der Zollkodex in Artikel 43 bis 45.
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