Bartmann Total Solutions in Steel Buildings


Import-Export-Logistik-Lexikon

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G/A General Average = Große Havarie
Gefahrgut Die Beförderung gefährlicher Guter ist laut Gesetz nur erlaubt, wenn die Gefahrgutvorschriften fur die einzelnen Verkehrsträger eingehalten werden. Im besonderen sind geregelt: die Gefahrgutklassen 1-9, die Verpackung, die Bezeichnung des Gefahrguts und die Kennzeichnung, die Beförderungspapiere und die Stau- und Trennvorschriften.
GGVS Gefahrgutverordnung See, siehe auch IMDG
Gross Weight Bruttogewicht
gVV

Gemeinschaftliches
Versandverfahren
Das gemeinschaftliche Versandverfahren ermöglicht den Transport von Nichtgemeinschaftsware (NGW) zwischen zwei Orten der Gemeinschaft, ohne dass Zölle und andere Abgaben anfallen. Außerdem wird das gemeinschaftliche Versandverfahren für Gemeinschaftswaren eingesetzt, wenn sie zwischen Abgang und Bestimmung das Gebiet eines Drittlandes durchqueren.

Parallel zum gemeinschaftlichen Versandverfahren existiert das gemeinsame Versandverfahren. Es enthält im wesentlichen die gleichen Regelungen wie das gVV, gilt aber im Warenverkehr zwischen EU- und EFTA-Staaten.
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