Import-Export-Logistik-Lexikon | |
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G/A | General Average = Große Havarie |
Gefahrgut | Die Beförderung gefährlicher Guter ist laut Gesetz nur erlaubt, wenn die Gefahrgutvorschriften fur die einzelnen Verkehrsträger eingehalten werden. Im besonderen sind geregelt: die Gefahrgutklassen 1-9, die Verpackung, die Bezeichnung des Gefahrguts und die Kennzeichnung, die Beförderungspapiere und die Stau- und Trennvorschriften. |
GGVS | Gefahrgutverordnung See, siehe auch IMDG |
Gross Weight | Bruttogewicht |
gVV Gemeinschaftliches Versandverfahren |
Das gemeinschaftliche Versandverfahren ermöglicht den Transport von
Nichtgemeinschaftsware (NGW) zwischen zwei Orten der Gemeinschaft, ohne
dass Zölle und andere Abgaben anfallen. Außerdem wird das gemeinschaftliche
Versandverfahren für Gemeinschaftswaren eingesetzt, wenn sie zwischen
Abgang und Bestimmung das Gebiet eines Drittlandes durchqueren. Parallel zum gemeinschaftlichen Versandverfahren existiert das gemeinsame Versandverfahren. Es enthält im wesentlichen die gleichen Regelungen wie das gVV, gilt aber im Warenverkehr zwischen EU- und EFTA-Staaten. |