Bartmann Total Solutions in Steel Buildings


Import-Export-Logistik-Lexikon

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NCTS

New Computerized
Transit System
Das New Computerized Transit System ist ein elektronisches Verfahren zur Abwicklung des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens.

Mit ATLAS-Versand wird das NCTS in Deutschland umgesetzt. Die elektronische Bearbeitung über NCTS ersetzt die papiergebundene Abwicklung der Versandverfahren und macht sie schneller und sicherer.

Das NCTS wird für die Versandverfahren eingesetzt, die in der Vergangenheit mit dem Einheitspapier T1 und T2 abgewickelt wurden.

Unternehmen können auf dem Europa-Server der EU (http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/databases/index_de.htm) unter der Rubrik "Transit" den aktuellen Status des elektronisch angemeldeten Vorgangs abfragen. Diese nicht verbindlichen Auskünfte zeigen an, wie weit die Ware bei den Zollstellen schon abgefertigt wurde.
Nettorate Nettofracht=Frachtrate ohne Rabatt und ohne Abzuge bzw. Zuschläge
NGW

Nichtgemeinschaftsware
Nichtgemeinschaftswaren werden im Zollkodex von den Gemeinschaftswaren unterschieden.

Gemeinschaftswaren werden vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft hergestellt oder in den zollrechtlich freien Verkehr überführt (wenn sie außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft hergestellt wurden) oder sind aus Be- und Verarbeitung der genannten Warengruppen entstanden.

Nichtgemeinschaftswaren sind

- alle Waren zu dem Zeitpunkt, an dem sie in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden (Ausnahmeregelungen gelten für Waren im T2-Versandverfahren),
- Drittlandswaren, die in ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung überführt wurden,
- Waren, die aus der gemeinsamen Be- oder Verarbeitung von Gemeinschafts- und Nichtgemeinschaftswaren gewonnen wurden,
- Gemeinschaftswaren, die das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen.
Notify-Adresse Im B/L aufgefuhrte Meldeadresse desjenigen, des von der Ankunft der Ware im Bestimmungshafen zu benachrichtigen ist.
NVOCC Non Vessel Operating Common Carrier = Transportunternehmen / Spediteur, welcher sich zur Durchführung von Gütertransporten über See verpflichtet und i.d.R. eigene Bs/l ausstellt, ohne uber eigene Schiffe zu verfügen. Häufig im LCL/LCL Bereich. NVOCC-Konnossemente sind voll bankfähig.

Der NVOCC handelt im Seetransport als Mittler zwischen Beförderer und Versender. Durch die Buchung von Schiffsraum in großem Umfang kann er Versendern kleinerer Frachten günstigere Raten als die Betreiber der Schiffe bieten.

Das Geschäft des Non Vessel Operating Common Carriers entstand in den USA. Er kann über eigene Container verfügen, besitzt jedoch keine eigenen Schiffe. Die Konnossemente (B/L) stellt der NVOCC seinen Kunden in eigenem Namen aus.
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