Import-Export-Logistik-Lexikon | |
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Kaigeld | Vom Verfrachter an den Terminal fur die Benutzung eines Kaiplatzes durch
ein Seeschiff zu zahlen. Die Höhe des K. richtet sich zum einen nach
dem Gewicht der über den Kai umgeschlagenen Waren (Gewichtsentgelt)
und zum anderen nach dem Raumgehalt (BRT/NRT) des Schiffes (Raumentgelt).
Syn.: Schiffsentgelt |
Kaiumschlagsgebühr | Allgemeine Bezeichnung fur die Gebühr, die beim Umschlag von Waren
über den Kai zu entrichten ist. Im ausgehenden Verkehr sind die Gebühren
vom Aussteller des Schiffszettels zu zahlen, im einkommenden Verkehr vom
Ladungsempfanger. Zusammen mit einer evtl. anfallenden Lagergebühr
wird die K. auch als das Warenentgelt bezeichnet. Im Containerverkehr gibt
es spezielle Ausdrücke für die K. wie z.B. Terminal Handling
Charge (siehe THC). Syn.: Kaiumschlagsentgelt |
Kassatorische Klausel | B/L-Klausel, die besagt, dass nach Vorlage eines Original-B/L die anderen
Originale ungültig werden. Die Auslieferung der Ware erfolgt also
nach dem Einreichen von nur einem Original-B/L. |
KN Kombinierte Nomenklatur |
Die Kombinierte Nomenklatur ist eine achtstellige Warenklassifikation,
die EU-weit einheitlich verwendet wird. Sie wurde mit der Verordnung (EWG)
Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und
statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif eingeführt. Die KN wird jährlich einmal aktualisiert. Sie besteht aus 21 Abschnitten, zur Zeit 99 Kapiteln sowie über 5.000 Unterpositionen und sieht beispielsweise so aus: - Abschnitt XV: Unedle Metalle und Waren daraus - Kapitel 74: Kupfer und Waren daraus - KN 7408: Draht aus Kupfer (aus raffiniertem Kupfer) - KN 7408 11 00: mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 0,5 mm. Die ersten sechs Stellen der Kombinierten Nomenklatur entsprechen dem Harmonisierten System. |
Konferenz | Zusammenschluß von Reedereien eines bestimmten Fahrtgebietes zwecks
Stabilisierung des Marktes durch Festlegung einheitlicher Frachtraten,
sowie sonstiger Bedingungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Tarifs.
Im Linienverkehr werden von einer Konferenz regelmäßige Abfahrten
nach bestimmten Häfen zu festen Raten angeboten. |
Konnossement | siehe B/L |