Import-Export-Logistik-Lexikon | |
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CAD, c/d Cash against documents Zahlung gegen Dokumente |
Die Zahlung gegen Dokumente legt fest, dass nach dem Aushändigen der Papiere, die die Ware repräsentieren (z.B. Konnossemente im Seeverkehr), die vereinbarte Zahlung zu leisten ist. nicht so sicher wie Akkreditiv |
CAF | Zuschlag/Abschlag auf Seefrachtrate, Currency Adjustment Factor = Währungsausgleich; meist in Prozent, kann plus oder minus sein |
Carrier | Verfrachter: Unternehmer, der mit eigenen oder gemieteten Transportmitteln
Fracht- oder Passagierverkehre unterhält. Im Seeverkehr i.d.R. der
Reeder. Der C. ist Aussteller von Konnossementen. |
CET Common External Tariff Gemeinsamer Außenzolltarif der EU |
Länder, die sich in einer Zollunion zusammenschließen, führen einen einheitlichen gemeinsamen Außentarif (Common External Tariff) ein. Es gelten die gleichen Zollbestimmungen, Import-Quoten, Präferenzen für alle Güter, die in das Gebiet der Zollunion eingeführt werden - unabhängig vom konkreten Bestimmungsland. So war beispielsweise ein Ziel der 1958 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der gemeinsame Markt und die Koordination der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war die Schaffung der Zollunion. In diesem Rahmen wurden Zölle und Mengenbeschränkungen im gegenseitigen Warenverkehr bis 1968 abgebaut, und ein gemeinsamer Außenzolltarif gegenüber Drittländern wurde eingeführt. Im amerikanischen Raum bilden die Mercosur-Staaten Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru und Uruguay eine Zollunion. Bereits 1975 schlossen sich westafrikanische Staaten zur Economic Community of West African States (ECOWAS) zusammen. Ein wichtiges Ziel war auch hier die Errichtung einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzolltarif, der unter anderem die Regelungen der Einzelstaaten vereinfachen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beleben soll. |
CFR Cost and Freight |
Kosten und Fracht, benannter Bestimmungshafen (Incoterms) Cost and Freight zählt zu den C-Klauseln der Incoterms 2000. Die Klauseln dieser Gruppe (CFR, CIF, CPT, CIP) beschreiben Vertragsbeziehungen, bei denen der Haupttransport vom Verkäufer bezahlt wird. Der Verkäufer schließt also den Beförderungsvertrag - daher wird am Ende der Klausel der Ort (benannter Bestimmungshafen) aufgeführt, bis zu dem der Verkäufer die Beförderungskosten zu bezahlen hat. Bei CFR-Verträgen muss der Verkäufer die Ausfuhrbewilligung oder andere erforderliche Genehmigungen beschaffen sowie gegebenenfalls die Zollformalitäten erledigen. Die Gefahr geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware die Reling des Schiffes im Verschiffungshafen überschreitet. Die Klausel CFR kann ausschließlich im See- und Binnenschiffstransport eingesetzt werden. Das Kürzel CFR steht auch für den Code of Federal Regulations, das Gesetzbuch der USA. |
CFS Container Freight Station Containerpackstation |
Eine Containerpackstation ist ein Depot, an dem Güter für den Export in Empfang genommen werden. Dabei handelt es sich um Mengen, die kleiner als eine Containerladung sind (Less Than Container Load, LCL). Die Ware wird in der CFS in Container gepackt. Importware in LCL-Größe wird ebenfalls an der Containerpackstation in Empfang genommen, aus den Containern ausgeladen und an Händler ausgeliefert. Die CFS wird von einem Reeder oder dessen Vertreter betrieben. Außer Containern werden auch Lkw und Eisenbahnwaggons be- und entladen. Einige Containerpackstationen bieten auch weiterführenden Service, zum Beispiel die Lagerung von Gütern, Stauberatung, Management von Um- und Neuverpackung. Als moderne Dienstleister kommissionieren, markieren, labeln und scannen die Packstationen und erbringen auch Zoll- und Speditionsleistungen. |
CI, c/i Certificate of Insurance Versicherungszertifikat |
Versicherungszertifikate sind Urkunden, mit denen vom Versicherer der Abschluss eines Versicherungsvertrages bestätigt wird. In der Transportversicherung wird damit die Versicherung eines Einzeltransportes, oft auf Basis einer laufenden Versicherung, dokumentiert. In dem Zertifikat wird der Umfang der Versicherung beschrieben. Außerdem wird die Versicherungssumme (der Wert der Ware) genannt. Ausstellungsort und aktuelles Datum, Anzahl der ausgestellten Exemplare, die Versicherungsscheinnummer der Generalpolice/Einzelpolice sowie eine Zertifikat-Nr. sind ebenso Bestandteil des Versicherungszertifikats wie Art, Anzahl, Gewicht und Verpackung der versicherten Güter und die Beschreibung von Transportmittel und Reiseweg (Abgangs- und Bestimmungsort), Umschlagsplätze, bei Seetransporten der Name des Schiffes. Weiterhin enthält das Versicherungszertifikat Anweisungen für den Schadensfall sowie Informationen zu dem Havariekommissar, der hinzuzuziehen ist. |
CIF Cost, Insurance and Freight |
Kosten, Versicherung, Fracht, benannter Bestimmungshafen (Incoterms) Cost, Insurance and Freight zählt zu den C-Klauseln der Incoterms 2000. Die Klauseln dieser Gruppe (CFR, CIF, CPT, CIP) beschreiben Vertragsbeziehungen, bei denen der Haupttransport vom Verkäufer bezahlt wird. Der Verkäufer schließt also den Beförderungsvertrag - daher wird am Ende der Klausel der Ort (benannter Bestimmungshafen) aufgeführt, bis zu dem der Verkäufer die Beförderungskosten zu bezahlen hat. Bei CIF-Verträgen muss der Verkäufer die Ausfuhrbewilligung oder andere erforderliche Genehmigungen beschaffen sowie gegebenenfalls die Zollformalitäten erledigen. Im Unterschied zu CFR ist bei CIF-Verträgen der Verkäufer zusätzlich verpflichtet, eine Seetransportversicherung abzuschließen, mit der der Käufer während des Transports vor Verlust oder Schaden an der Ware geschützt ist. Allerdings muss der Verkäufer die Versicherungsprämie nur für eine minimale Schadensdeckung abschließen. Die Gefahr geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware die Reling des Schiffes im Verschiffungshafen überschreitet. Die Klausel CIF kann ausschließlich im See- und Binnenschiffstransport eingesetzt werden. |
CIP Carriage and Insurance Paid To |
Frachtfrei versichert, benannter Bestimmungsort (Incoterms) Carriage and Insurance Paid To zählt zu den C-Klauseln der Incoterms 2000. Die Klauseln dieser Gruppe (CFR, CIF, CPT, CIP) beschreiben Vertragsbeziehungen, bei denen der Haupttransport vom Verkäufer bezahlt wird. Der Verkäufer schließt also den Beförderungsvertrag - daher wird am Ende der Klausel der Ort (benannter Bestimmungsort) aufgeführt, bis zu dem der Verkäufer die Beförderungskosten zu bezahlen hat. Der Verkäufer muss die Ausfuhrbewilligung oder andere erforderliche Genehmigungen beschaffen sowie gegebenenfalls die Zollformalitäten erledigen. Bei CIP-Verträgen ist der Verkäufer zusätzlich verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen, mit der der Käufer während des Transports vor Verlust oder Schaden an der Ware geschützt ist. Allerdings ist der Verkäufer nur verpflichtet, die Versicherungsprämie für eine minimale Schadensdeckung abzuschließen. Die Kosten und Gefahren gehen vom Verkäufer bei übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über. Die Klausel CPT kann für alle Transporte, einschließlich multimodaler Transporte, eingesetzt werden. |
CMR Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr |
Das CMR gilt für die Beförderung von Gütern aller Art und wird angewendet, wenn der Ort, an dem eine Ware übernommen wird und der Ort, an dem eine Ware abgeliefert wird, in zwei verschiedenen Staaten liegen. Mindestens einer dieser Staaten muss dabei CMR-Mitglied sein. Dies gilt ohne Rücksicht auf den Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit der Parteien. (Art. 1 CMR) Das übereinkommen gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und einigen weiteren Staaten. Nationales Recht gilt ergänzend, wenn ein Sachverhalt durch die CMR nicht abschließend geregelt ist. Mit dem Gut übergibt der Absender den CMR-Frachtbrief, der gemäß Artikel 6 CMR folgende Angaben enthalten muss: 1. Ort und Tag der Ausstellung; 2. Name und Anschrift des Absenders; 3. Name und Anschrift des Frachtführers; 4. Stelle und Tag der übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle; 5. Name und Anschrift des Empfängers; 6. die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre allgemein anerkannte Bezeichnung; 7. Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke; 8. Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes; 9. die mit der Beförderung verbundenen Kosten (Fracht, Nebengebühren, Zölle und andere Kosten, die vom Vertragsabschluß bis zur Ablieferung anfallen); 10. Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung; 11. die Angabe, daß die Beförderung trotz einer gegenteiligen Abmachung den Bestimmungen dieses übereinkommens unterliegt. Unter Umständen enthält der Frachtbrief folgende Angaben: 1. das Verbot umzuladen; 2. die Kosten, die der Absender übernimmt; 3. den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Nachnahme; 4. die Angabe des Wertes des Gutes; 5. Weisungen des Absenders an den Frachtführer über die Versicherung des Gutes; 6. die vereinbarte Frist, in der die Beförderung beendet sein muss; 7. ein Verzeichnis der dem Frachtführer übergebenen Urkunden. Die Parteien dürfen in den Frachtbrief noch andere Angaben eintragen, die sie für zweckmäßig halten. |
C/O Certificate of Origin Ursprungszeugnis |
Für bestimmte Waren oder Warengruppen gelten im internationalen Handel Einfuhrbeschränkungen oder Zollbegünstigungen - in Abhängigkeit vom jeweiligen Ursprungsland der Ware. Daher ist es erforderlich, den Ursprung der Waren nachzuweisen. Dies geschieht mit dem Ursprungszeugnis, das in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt wird. Das Ursprungszeugnis kann beantragt werden, wenn die Waren versandbereit sind. Artikel 23, 24 ff. Zollkodex regeln Einzelheiten zum Nachweis der Ursprungseigenschaft. |
C.O.D. | Cash on delivery = Nachnahme |
COTIF Convention relative aux transports internationaux ferroviaires Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr |
Das COTIF ist eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Zwischenstaatlichen Organisation für den Eisenbahnverkehr (OTIF). Ziele der Organisation und des übereinkommens sind unter anderem, den internationalen Eisenbahnverkehr zu erleichtern, auf die zügige Beseitigung von Hindernissen beim Grenzübertritt im internationalen Eisenbahnverkehr hinzuwirken sowie für technische Harmonisierung und einheitliche Verfahren für die Zulassung von technischem Material zu sorgen. |
Congestion Surcharge | Zuschlag auf Seefrachtrate für Liegegelder im Hafen, wenn dieser verstopftá
ist - meist Festbetrag per TEU oder M/G |
Containernummer | Nummer am Container, die sich aus einem Alpha-Prefix(Bei der Reederei APL
i.d.R. APLU) und einer siebenstelligen Zahlenkombination zusammensetzt.
Anhand dieser Nummer lassen sich weltweit alle Container eindeutig identifizieren.
Siehe ALPHA PREFIX. |
Containertypen | Es gibt unterschiedliche Arten von Containern. Meist 20 und 40 Standard-C.,
High Cube-C., Hardtop-C., Open Top-C., Flats, Platforms, Ventilierte C.,
Isolier- C., Kuehl-C., Bulk-C. und Tank-C. |
CPT Carriage Paid To |
Frachtfrei, benannter Bestimmungsort (Incoterms) Carriage Paid To zählt zu den C-Klauseln der Incoterms 2000. Die Klauseln dieser Gruppe (CFR, CIF, CPT, CIP) beschreiben Vertragsbeziehungen, bei denen der Haupttransport vom Verkäufer bezahlt wird. Der Verkäufer schließt also den Beförderungsvertrag - daher wird am Ende der Klausel der Ort (benannter Bestimmungsort) aufgeführt, bis zu dem der Verkäufer die Beförderungskosten zu bezahlen hat. Bei CPT-Verträgen muss der Verkäufer die Ausfuhrbewilligung oder andere erforderliche Genehmigungen beschaffen sowie gegebenenfalls die Zollformalitäten erledigen. Es besteht bei CPT-Verträgen keine Verpflichtung für den Verkäufer, eine Transportversicherung abzuschließen. Kosten und Gefahren gehen vom Verkäufer bei übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über. Die Klausel CPT kann für alle Transporte, einschließlich multimodaler Transporte, eingesetzt werden. |
CSC | Container Service Charge |
CSC-Plakette | TÜV-Plakette des Containers: Plakette, die ein Container erhält, wenn er den internationalen Sicherheitsnormen entspricht. Ein Container ohne CSC-Plakette darf nicht transportiert werden. |
custom's clearance | Zollabfertigung |
custom's entry | Zolldeklaration |
CY | Container Yard, befindet sich im Hafen, manchmal auch im Hinterland. Ist
die Anlage, wo leere Container abgenommen bzw. volle Container angeliefert
werden können. |