Deutsch | English | |||
Gruppe E | Abholklausel | EXW (1) | ab Werk (1) | Ex Works (1) |
Gruppe F | Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt |
FCA (1) | frei Frachtführer (1) | Free Carrier (1) |
FAS (2) | frei Längsseite Seeschiff (2) | Free Alongside Ship (2) | ||
FOB (2) | frei an Bord (2) | Free On Board (2) | ||
Gruppe C | Haupttransport vom Verkäufer bezahlt |
CFR (3) | Kosten und Fracht (3) | Cost And Freight (3) |
CIF (3) | Kosten, Versicherung und Fracht (3) | Cost, Insurance and Freight (3) | ||
CPT (4) | frachtfrei (4) | Carriage Paid To (4) | ||
CIP (4) | frachtfrei, versichert (4) | Carriage And Insurance Paid To (4) | ||
Gruppe D | Ankunftsklauseln | DAF (1) | geliefert Grenze (1) | Delivered At Frontier (1) |
DES (3) | geliefert ab Schiff (3) | Delivered Ex Ship (3) | ||
DEQ (3) | geliefert ab Kai (3) | Delivered Ex Quai (3) | ||
DDU (1) | geliefert unverzollt (1) | Delivered Duty Unpaid (1) | ||
DDP (1) | geliefert verzollt (1) | Delivered Duty Paid (1) |
(1)= ...genannter Ort
(2)= ...genannter Verschiffungshafen
(3)= ...genannter Bestimmungshafen
(4)= ...genannter Bestimmungsort
Ausfuhr | Import | Durchfuhr | Transportvertrag und Kosten |
Lieferort | Gefahrenübergang | Kostenübergang | |
EXW | Käufer | Käufer | Käufer | Käufer | Werk des Verkäufers | Lieferort | |
FCA | Verkäufer | Käufer | Käufer | Käufer | Ort der Übergabe an den Frachtführer |
Lieferort | |
FAS | Verkäufer | Käufer | Käufer | Käufer | Längsseite Schiff im Verschiffungshafen |
Lieferort | |
FOB | Verkäufer | Käufer | Käufer | Käufer | Schiff im Verschiffungshafen | Schiffsreling | |
CFR | Verkäufer | Käufer | Käufer | Verkäufer | Schiff im Verschiffungshafen | Schiffsreling Verschiffungshafen |
Bestimmungshafen |
CIF** | Verkäufer | Käufer | Käufer | Verkäufer | Schiff im Verschiffungshafen | Schiffsreling Verschiffungshafen |
Bestimmungshafen |
CPT | Verkäufer | Käufer | Käufer | Verkäufer | Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer |
Lieferort | Bestimmungsort |
CIP** | Verkäufer | Käufer | Käufer | Verkäufer | Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer |
Lieferort | Bestimmungsort |
DAF | Verkäufer | Käufer | V/K* | Verkäufer | Bestimmungsort an der Grenze | Bestimmungsort | |
DES | Verkäufer | Käufer | V/K* | Verkäufer | Schiff im Bestimmungshafen | Schiff im Bestimmungshafen | |
DEQ | Verkäufer | Käufer | V/K* | Verkäufer | Kai des Bestimmungshafens | Kai des Bestimmungshafens | |
DDU | Verkäufer | Käufer | Verkäufer | Verkäufer | Bestimmungsort | Bestimmungsort | |
DDP | Verkäufer | Verkäufer | Verkäufer | Verkäufer | Bestimmungsort | Bestimmungsort |
Ausfuhr | Übernahme der Kosten der Ausfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen Dokumenteim Exportland. |
Import | Übernahme der Kosten der Einfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Importland. |
Durchfuhr | Übernahme der Kosten der Durchfuhr und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Transitland. *V/K: Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Durchfuhr der Waren bis bzw. ab dem benannten Bestimmungsort. DerVerkäufer hat auf eigene Koste und Gefahren die für den Transport bis zum Bestimmungsort erforderlichen Dokumente zu beschaffen, der Käufer ab dem benannten Bestimmungsort. |
Transport | Der Vertragspartner, der für den Abschluss des Transportvertrages
und für die Kosten des ordnungsgemässen Transportes bis zum Ort
des Kostenüberganges verantwortlich. |
Lieferort | Ort, an dem der Verkäufer zu liefern hat (genaue Bestimmung). |
Gefahrenübergang | Übergang des Risikos vom Verkäufer auf den Käufer. |
Kostenübergang | Ort, an dem die Kosten vom Verkäufer auf den Käuferübergehen.
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Transportversicherung | Bei den Klauseln **CIF und CIP muss Verkäufer auf eigene Kosten zugunsten
des Käufers eine Transportversicherung im Umfang der Mindestdeckung
der Institut Cargo Clauses abschliessen. Die Mindestversicherung muss den
Kaufpreis zuzüglich 10 % (d.h. 110 %) decken und in der Währung
des Kaufvertrages abgeschlossen werden. |
EXW = Ab Werk (... benannter Ort) = Ex works | |
Als Exporteur haben Sie beim EXW-Verkauf - die Ware am benannten Ort (Fabrikationsstätte, Werk,Lager usw.) zur Verfügung zu stellen. Worauf müssen Sie besonders achten? - Sie tragen auch nach übergabe der Ware ein beträchtliches finanzielles Risiko, solange diese nicht vollumfänglich bezahlt ist. - Für Ihren Kunden sind diese Konditionen unvorteilhaft. Er übernimmt ein Höchstmass an Verantwortung und muss alle Vorkehrungen in bezug auf Ausfuhr, Transport, Versicherung etc. selber treffen. |
Als Importeur haben Sie beim EXW-Kauf - die Ware abzunehmen, sobald sie Ihnen vom Verkäufer am benannten Ort zur Verfügung gestellt wird; - von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes Risiko den Transport zu organisieren. Worauf müssen Sie besonders achten? - Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald Ihnen die Ware beim Absender zur Verfügung gestellt worden ist. - Der Lieferant hat keine Transport-Versicherung zu besorgen. |
FOB = Frei an Bord (... benannter Verschiffungshafen) = Free on board | |
Als Exporteur haben Sie beim FOB-Verkauf - die Güter an Bord des Seeschiffes zu liefern; - alle Kosten und Gefahren zu tragen, bis die Ware die Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen überschritten hat. Worauf müssen Sie besonders achten? - Ab FOB Seehafen kann Ihr Kunde unter Umständen nur noch eine eingeschränkte Versicherung abschliessen. - Sie tragen ein beträchtliches finanzielles Risiko, wenn Sie vor der Verschiffung einerseits noch keine Zahlung und andererseits keine Garantie dafür haben, dass der Käufer eine Versicherung abgeschlossen hat. |
Als Importeur haben Sie beim FOB-Kauf - den notwendigen Schiffsraum zu beschaffen; - die Kosten und Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem die Ware im vereinbarten Verschiffungshafen die Reling des Schiffes überschritten hat. Worauf müssen Sie besonders achten? - Der Lieferant hat für die Seereise keine Transport- Versicherung zu besorgen. |
CFR = Kosten und Fracht (... benannter Bestimmungshafen) = Cost and Freight | |
Als Exporteur haben Sie beim CFR-Verkauf - die Güter an Bord des Seeschiffes zu liefern; - den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten bis zum benannten Bestimmungshafen zu bezahlen; - alle Gefahren zu tragen, bis die Ware die Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen überschritten hat. Worauf müssen Sie besonders achten? - Sie tragen auch nach übergabe der Ware ein beträchtliches finanzielles Risiko, solange diese nicht vollumfänglich bezahlt ist. - Ihr Kunde kann für die Seereise unter Umständen nur noch eine eingeschränkte Versicherung abschliessen. |
Als Importeur haben Sie beim CFR-Kauf - die Ware im Ankunfts-Seehafen nach Erhalt der Dokumente zu übernehmen; - alle Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem die Ware die Reling des Schiffes im Verschiffungshafen überschritten hat. Worauf müssen Sie besonders achten? - Der Lieferant trägt die Gefahr nur bis zum Verschiffungshafen. Er schliesst für die Seereise keine Versicherung ab. |
CIF = Kosten, Versicherung, Fracht (... benannter Bestimmungshafen) = Cost, Insurance and Freight |
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Als Exporteur haben Sie beim CIF-Verkauf - die Güter an Bord des Seeschiffes zu liefern; - den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten bis zum Bestimmungshafen zu bezahlen; - alle Gefahren zu tragen, bis die Ware die Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen überschritten hat; - eine Übertragbare Transport-Versicherung abzuschliessen. Worauf müssen Sie besonders achten? - Wenn eine Versicherung nur bis CIF-Bestimmungshafen vereinbart ist, kann in der Regel für die Landnachreise nur noch eine eingeschränkte Versicherung abgeschlossen werden. |
Als Importeur haben Sie beim CIF-Kauf - die Ware im Ankunfts-Seehafen nach Erhalt der Dokumente zu übernehmen; - alle Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem die Ware die Reling des Schiffes im Verschiffungshafen überschritten hat. Worauf müssen Sie besonders achten? - Ihr Verkäufer muss die Ware während der Seereise nur zu einer minimalen Deckung versichern (Kaufpreis zuzüglich 10%). - Für die Nachreise ab dem Ankunfts-Seehafen bis zum Bestimmungsort ist ohne quantitative und qualitative Prüfung der Ware nur noch eine eingeschränkte Versicherung möglich. |
CPT = Frachtfrei (... benannter Bestimmungsort) = Carriage paid to | |
Als Exporteur haben Sie beim CPT-Verkauf - die Güter zur Beförderung an den benannten Bestimmungsort dem Frachtführer zu übergeben. - Alle Gefahren zu tragen bis die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist. Worauf müssen Sie besonders achten? - Sie tragen auch nach übergabe der Ware ein beträchtliches finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich bezahlt ist und Ihr Kunde keine Transport- Versicherung abgeschlossen hat. |
Als Importeur haben Sie beim CPT-Kauf - die Gefahren ab übergabe der Güter an den ersten Frachtführer zu tragen. Worauf müssen Sie besonders achten? - Der Lieferant muss keine Transport-Versicherung abschliessen. - Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht festgestellter Schaden kann beim Lieferanten nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. - Ohne quantitative und qualitative Kontrolle bei Übernahme der Ware durch den Frachtführer ist für die Nachreise nur noch eine eingeschränkte Versicherung möglich. |
CIP = Frachtfrei versichert (... benannter Bestimmungsort) = Freight, Carriage and Insurance paid to |
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Als Exporteur haben Sie beim CIP-Verkauf - den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten bis zum benannten Bestimmungsort zu bezahlen; - alle Gefahren zu tragen, bis die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist; - eine Übertragbare Transport-Versicherung abzuschliessen, deren Bedingungen der Art der Ware und dem Handelsbrauch angemessen sind. Worauf müssen Sie besonders achten? - Ihr Kunde kann für die Nachreise ab benanntem Bestimmungsort - sofern dieser mit der Endbestimmung nicht übereinstimmt - nur noch eine eingeschränkte Versicherung abschliessen. |
Als Importeur haben Sie beim CIP-Kauf - die Güter am benannten Ort dem Frachtführer abzunehmen. Worauf müssen Sie besonders achten? - Die Güter reisen auf Ihre Gefahr. Der Verkäufer muss aber für die ganze Reise eine durchgehende Versicherung abschliessen. - Sie haben die Möglichkeit, mit dem Verkäufer Vereinbarungen über den Versicherungsumfang zu treffen. Falls keine solche Vereinbarung getroffen wird, ist er lediglich zum Abschluss einer marktkonformen Deckung verpflichtet. Sie kennen weder den Versicherer noch den genauen Deckungsumfang. |
DAF = Geliefert Grenze (... benannter Lieferort an der Grenze) = Delivered at Frontier |
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Als Exporteur haben Sie beim DAF-Verkauf - die Güter am benannten Lieferort an der Grenze zur Verfügung zu stellen; - alle Kosten und Gefahren bis zum benannten Lieferort an der Grenze zu übernehmen. Worauf müssen Sie besonders achten? - Sie tragen auch nach übergabe der Ware ein finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich bezahlt ist und Ihr Kunde keine Transport-Versicherung abgeschlossen hat. - Ihr Kunde kann für die Nachreise ab Grenze unter Umständen nur noch eine eingeschränkte Versicherung abschliessen. |
Als Importeur haben Sie beim DAF-Kauf - die Güter am benannten Lieferort an der Grenze unentladen auf dem ankommenden Transportmittel zu übernehmen und ab diesem Zeitpunkt alle Kosten und Gefahren bis an Ihr Domizil zu tragen. Worauf müssen Sie besonders achten? - Der Lieferant muss keine Transport-Versicherung abschliessen. - Ein vor dem benannten Lieferort an der Grenze eingetretener Schaden, der erst am Bestimmungsort festgestellt wird, kann beim Lieferanten nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. - Ohne quantitative und qualitative Kontrolle der Ware beim benannten Lieferort an der Grenze kann für die Nachreise nur noch eine eingeschränkte Versicherung abgeschlossen werden. |
DDP = Geliefert verzollt (... benannter Bestimmungsort) = Delivered duty paid | |
Als Exporteur haben Sie beim DDP-Verkauf - die Güter am benannten Bestimmungsort zur Verfügung zu stellen; - alle Kosten und Gefahren bis zum benannten Bestimmungsort einschliesslich Zölle, Steuern und andere Abgaben zu übernehmen. Worauf müssen Sie besonders achten? - Sie tragen auch nach übergabe der Ware ein beträchtliches finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich bezahlt ist und Ihr Kunde keine Transport- Versicherung abgeschlossen hat. - Ihr Kunde kann für die Nachreise ab dem benannten Bestimmungsort unter Umständen nur noch eine eingeschränkte Versicherung abschliessen. - Da Sie die Verzollung im Bestimmungsland vornehmen müssen, können für Sie unlösbare Probleme entstehen (z. B. Fehlen der Einfuhrlizenz, die der Käufer zu besorgen hat). |
Als Importeur haben Sie beim DDP-Kauf - die Güter am benannten Bestimmungsort unentladen auf dem ankommenden Transportmittel zu übernehmen und ab diesem Zeitpunkt alle Kosten und Gefahren bis an Ihr Domizil zu tragen. Worauf müssen Sie besonders achten? - Der Lieferant muss keine Transport-Versicherung abschliessen. - Ein vor dem benannten Bestimmungsort eingetretener Schaden, der erst bei Warenankunft am Enddomizil festgestellt wird, kann beim Lieferanten nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. - Ohne quantitative und qualitative Kontrolle der Ware beim benannten Bestimmungsort kann für die Nachreise nur noch eine eingeschränkte Versicherung abgeschlossen werden. |